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   BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72   

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https://dejure.org/1974,1025
BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72 (https://dejure.org/1974,1025)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1974 - VI R 180/72 (https://dejure.org/1974,1025)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1974 - VI R 180/72 (https://dejure.org/1974,1025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 208
  • DB 1975, 382
  • BStBl II 1975, 208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.07.1973 - VI R 379/70

    Zahlungen - Bezeichnung als Zinsen - Ausstattungsversprechens des Vaters -

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Wie der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall im Urteil vom 6. Juli 1973 VI R 379/70 (BFHE 110, 336 , BStBl II 1973, 868 ) ausgeführt hat, setzt der Abzug von Schuldzinsen als Sonderausgaben eine darlehnsweise Überlassung von Kapital voraus.

    Nach dem bereits angeführten Urteil des Senats VI R 379/70 können allerdings Gläubiger und Schuldner gemäß § 607 Abs. 2 BGB miteinander vereinbaren, daß ein aus einem anderen Grund geschuldeter Geldbetrag als Darlehen geschuldet werden soll (Vereinbarungsdarlehen).

    Steuerlich kann ein Vereinbarungsdarlehen zwischen Eltern und Kindern nach dem Urteil des Senats VI R 379/70 ohnehin nur anerkannt werden, wenn eine eindeutige und klare vertragliche Regelung vorliegt.

  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Insichgeschäfte des Vertreters mit dem Vertretenen, die letzteren nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, unterliegen generell dem Verbot des § 181 BGB (vgl. auch BGH-Urteil vom 27. September 1972 IV ZR 225/69 , Der Betrieb 1972 S. 2159).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 165/53

    Schenkung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Schenkungen unter Auflage sind schon zivilrechtlich nur wirksam, wenn hierfür vom Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB bestellt worden ist; denn Schenkungen an Minderjährige unter Auflagen bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, da die Minderjährigen hierdurch nicht ausschließlich einen rechtlichen Vorteil erlangen (vgl. § 107 BGB sowie Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. November 1954 II ZR 165/53, BGHZ 15, 168 (171)).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 175/72

    Eigentümergrundschuld - Schenkung - Zinsen - Abtretung - Schuldzinsen -

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Es wird insoweit verwiesen auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 VI R 175/72 (BFHE 114, 205 ).
  • BFH, 22.11.1963 - VI 178/62 U

    Steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten ohne Deckung des wirtschaftlich

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 22. November 1963 VI 178/62 U (BFHE 78, 184, BStBl III 1964, 74) die Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung ebenfalls verneint, durch die Großeltern privatschriftlich ihrem Enkel und Alleinerben einen großen Betrag "geschenkt" hatten, der gleichzeitig vom Enkel den Großeltern als "Darlehen" wieder bereitgestellt wurde, das bis zum Tod der Großeltern unkündbar und auch nicht gesichert war.
  • BFH, 02.02.1960 - I 132/59 U

    Unentgeltlicher Geldanspruch einer Tochter gegen ihren Vater - Als Zinsen

    Auszug aus BFH, 18.10.1974 - VI R 180/72
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat daher im Urteil vom 2. Februar 1960 I 132/59 U (BFHE 70, 285, BStBl III 1960, 106) den Abzug von Sonderausgaben insbesondere dann abgelehnt, wenn ein Vater seiner Tochter unentgeltlich einen Geldanspruch gegen sich selbst gewährt und die Umstände des Falles, insbesondere die mangelnde Verfügungsmacht der Tochter über den Anspruch, den Schluß rechtfertigen, daß die vom Vater als "Zinsen" bezeichneten laufenden Zahlungen steuerlich weder Betriebsausgaben noch Sonderausgaben, sondern auf privaten Erwägungen beruhende, einkommensteuerlich unerhebliche laufende Zuwendungen sind.
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